Klasse B196

FÜHRERSCHEINKLASSE - B196

Mit der 14. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis - Verordnung vom 23.12.2019 ist es nun möglich, unter folgenden Voraussetzungen bestimmte Motorräder mit dem Autoführerschein zu fahren.
Zum Erweiterung der Führerscheinklasse B auf die Schlüsselzahl B196 gibt es folgende Vorraussetzungen:
  ● Mindestalter 25 Jahre
  ● Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
Ein Aufstieg zur Klasse A2 nach zwei Jahren Besitz der Ausbildung B196 ist nicht möglich.

Theoretische Ausbildung:

 4 x Klassenspezifischer Stoff á 90 Minuten in folgenden Themen
  1.     Fahrer/Beifahrer, Fahrzeug
  2.     Besonderes Verhalten beim Motorradfahren
  3.     Besondere Schwierigkeiten und Gefahren
  4.     Fahrtechnik und Fahrphysik

Praktische Ausbildung:

5 x praktische Übungsfahrstunden á 90 Minuten (10 Fahrstunden á 45 Minuten)
Davon sind:
  • 2 Übungsstunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße zu absolvieren
  • 2 Übungsstunden á 45 Minuten auf Autobahn zu absolvieren
  • 6 Übungsstunden á 45 Minuten für Übungsstunden und den unten aufgeführten Grundfahraufgaben aufzuteilen
In den praktischen Übungen müssen folgende Grundfahraufgaben erlernt und beherrscht werden, um die Fahrerschulung erfolgreich abzuschließen:
  • Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit
  • Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung (Gefahrenbremsung aus 50 km/h)
  • Ausweichen ohne Abbremsen
  • Ausweichen nach Abbremsen
  • Kurzer Slalom
  • Langer Slalom
  • Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus
  • Stop and Go
  • Kreisfahrt
  • Fahren in Fahrstreifen
  • Fahren in Kurve
  • Fahren auf Überlandstraßen (mindestens 90 Minuten)
  • Fahren auf der Autobahn (mindestens 90 Minuten)

Ist die Ausbildung für die Klasse B196 erfolgreich abgeschlossen worden, dürfen Sie:

Die Schlüsselzahl 196 erlaubt das Fahren von Krafträdern ( auch mit Beiwagen ) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW / kg nicht übersteigt.

Achtung! Diese Eintragung gilt nur national, es darf also ausschließlich in Deutschland gefahren werden !
Nach erfolgreichem Abschließen der Fahrerschulung erhalten Sie eine Bescheinigung, mit welcher Sie nun die Möglichkeit haben, bei Ihrer zuständigen Behörde Ihre Fahrerlaubnis um die Schlüsselzahl 196 erweitern zu lassen.
In dieser Fahrerlaubnisklasse sind die Klassen AM und L mit eingeschlossen.

Fahrzeuge der Klasse B:

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5t und acht Sitzplätze, außer dem Fahrersitz fahren. Anhänger dürfen bei Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mitgeführt werden wenn, die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt. Hat der Anhänger mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse, darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5t nicht übersteigen.

Für andere Kombinationen kann die Berechtigung B96 oder die Klasse BE erworben werden.

Fahrzeuge der Klasse AM:

Zweirädrige Kleinkrafträder mit einem Fremdzündungsmotor mit maximal 50 cm³ Hubraum, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit  von maximal 45 km/h oder einem Elektromotor mit maximal 4 kW Nenndauerleistung.

Dreirädrige Kleinkrafträder mit einem Fremdzündungsmotor mit maximal 50 cm³ Hubraum und einer baubedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h oder einem Elektromotor / Dieselmotor  mit maximal 4 kW Nenndauerleistung.

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einem Fremdzündungsmotor mit maximal 50 cm³ Hubraum, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit  von maximal 45 km/h oder einem Elektromotor / Dieselmotor mit maximal 4 kW Nenndauerleistung und einer Leermasse von maximal 350 kg.

Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:

Kleinkrafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Kleinkrafträdern nach ehemaligem DDR-Recht mit 50 cm³ Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h, wenn sie vor dem 01.Januar 1991 erstmals in Betrieb genommen wurden. Als Nachweis ist ein Versicherungsnachweis der DDR erforderlich.

Doch eine andere Klasse:

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