„schwere“ Krafträder
(Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ führen . Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW
In dieser Fahrerlaubnisklasse sind die Klassen AM, A1 und A2 mit eingeschlossen.
Fahrzeuge der Klasse A2:
„mittelschwere“ Krafträder
(Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einem Hubraum von mehr als 50 cm³. Die Leistung darf maximal 35 kW und das Verhältnis von Leistung zu Leermasse darf maximal 0,2 kW/kg betragen.
Fahrzeuge der Klasse A1:
Krafträder
mit maximal 125 cm³ Hubraum, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und das Verhältnis Leistung zu Leermasse darf dabei maximal 0,1 kW/kg betragen.
Dreirädriger Kraftfahrzeuge
mit maximal 50 cm³ Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung von maximal 15 kW.
Fahrzeuge der Klasse AM:
Zweirädrige Kleinkrafträder
mit einem Fremdzündungsmotor mit maximal 50 cm³ Hubraum, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h oder einem Elektromotor mit maximal 4 kW Nenndauerleistung.
Dreirädrige Kleinkrafträder
mit einem Fremdzündungsmotor mit maximal 50 cm³ Hubraum und einer baubedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h oder einem Elektromotor / Dieselmotor mit maximal 4 kW Nenndauerleistung.
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
mit einem Fremdzündungsmotor mit maximal 50 cm³ Hubraum, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h oder einem Elektromotor / Dieselmotor mit maximal 4 kW Nenndauerleistung und einer Leermasse von maximal 350 kg.
Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:
Kleinkrafträdern
mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Kleinkrafträdern
nach ehemaligem DDR-Recht mit 50 cm³ Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h, wenn sie vor dem 01.Januar 1991 erstmals in Betrieb genommen wurden. Als Nachweis ist ein Versicherungsnachweis der DDR erforderlich.