Beobachtungsfahrt:
Nach einer Krankheit wie einem Schlaganfall oder einem Unfall kann ihr Arzt von Ihnen eine Beobachtungsfahrt verlangen. Bei dieser Beobachtungsfahrt sollen Ihre Gefahrwahrnehmung sowie Ihr Verhalten im Strassenverkehr festgestellt werde.
Unter anderem müssen wir zu folgenden Punkten Angaben machen:
- Fahrzeughandhabung
- Verhalten an Kreuzugen
- Spurverhalten
- Sichern beim Spurwechsel, Überholen und Einfädeln
- Abstand halten
- Geschwindigkeit
- Kinder/Fußgänger/Radfahrer sicher beachtet
- Vorausschauendes Fahren und Früherkennung von Gefahrensituationen
Alltagstaugliches Fahren:
Dabei geht es nicht um prüfgerechtes Fahren, sondern um das Erkennen Ihres Fahrkönnens. Wir versuchen dabei, so objektiv wie möglich zu sein und Ihnen wichtige Hinweise zu geben.
Sie können diese Fahrt jederzeit freiwillig ablegen. Manchmal ist es für die Kinder und Enkel angenehm zu wissen, das auch die älteren Menschen wie Oma/Opa im Strassenverkehr sicher unterwegs sind.