FAQ

FAQ

Vor der Ausbildung

  • Wie kann ich mich anmelden?

    Sie kommen einfach zu den Öffnungszeiten montags und mittwochs zwischen 16:00 Uhr und 18:00 Uhr zu uns in die Fahrschule und bringen am besten Ihren Personalausweis oder Ihre ID-Card mit.

  • Wie bekommen ich meinen Ausbildungsvertrag?

    Wenn Sie Ihre  Anmeldung abgeschlossen haben, drucken wir Ihnen Ihren Ausbildungsvertrag sowie den Antrag für die Führerschein aus.

  • Wann darf ich mit der Führerscheinausbildung (PKW) beginnen?

    Grundsätzlich können Sie mit 17,5 Jahren mit der Führerscheinausbildung beginnen. 

    Die Theorieprüfung können Sie dann 3 Monate und die praktische Führerscheinprüfung einen Monat vor deinem 18. Geburtstag ablegen. 


    Sollten Sie am BF17-Führerschein teilnehmen wollen – also dem begleiteten Fahren mit 17 Jahren –, können Sie alles schon 1 Jahr früher beginnen. Sie dürfen also mit 16,5 Jahren starten.

  • Was tun gegen die Angst vor dem Autofahren?

    Sie haben Angst vor dem Autofahren und den praktischen Fahrstunden? Hierbei ist wichtig zu sagen, dass Sie damit nicht alleine sind. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, diese Angst sinnvoll anzugehen. Das Wichtigste dafür ist eine gute Vorbereitung, die Ihnen zunehmend mehr Sicherheit geben wird.


    In unserer Fahrschule können Sie sich schon während des Theorieunterrichts bestmöglich auf die späteren Praxisstunden vorbereiten. Denn wenn Sie theoretisches Wissen über kommende Fahrsituationen, wie Vorfahrt oder verhalten auf der Autobahn haben, wird die Angst schon weniger sein. - Sie sind ja vorbereitet - 


    Außerdem sind unsere Fahrlehrer bestens im Umgang mit ängstlichen Schülern geschult. Sie unterstützen Sie während Ihrer gesamten Fahrausbildung und helfen Ihnen, Ihre Ängste zu überwinden.

  • Was für Fahrzeuge darf ich mit einem Klasse-B (PKW-Führerschein) fahren?

    Die Führerscheinklasse B umfasst Kraftfahrzeuge aller Art mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von maximal acht Personen (zzgl. Fahrer) ausgelegt sind (ausgenommen Fahrzeuge der A-Klassen). Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg sowie Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

  • Welche Führerscheinklassen bieten die Fahrschule am Waldplatz an?

    Wir bieten folgende Klassen an:


    2-Rad:

    Führerscheinklass AM - Beginn mit 14 1/2 Jahren möglich - Mehr Infos

    Führerscheinklasse A1 - Beginn mit 15 1/2 Jahren möglich - Mehr Infos

    Führerscheinklasse A2 - Beginn mit 17 1/2 Jahren möglich - Mehr Infos

    Führerscheinklasse A - Beginn mit 23 1/2 Jahren möglich - Mehr Infos


    4-Rad:

    Führerscheinklasse BF17 - Beginn mit 16 1/2 Jahren möglich - Mehr Infos

    Führerscheinklasse B - Beginn mit 17 1/2 Jahren möglich - Mehr Infos


    Anhänger

    Führerscheinklasse B96 - Beginn nach Erwerb der Klasse B möglich - Mehr Infos

    Führerscheinklasse BE - Beginn nach Erwerb der Klasse B möglich - Mehr Infos


    NEU - 2-Rad

    Führerscheinklasse B196 - Beginn mit mindestens 25 Jahren und mindestens 5 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse B möglich - Mehr Infos



Informationen zur Fahrschule am Waldplatz

  • Wie lautet die Adresse der Fahrschule?

    Die Adresse der lautet:


    Fahrschule am Waldplatz

    Jahnallee 25

    04109 Leipzig


    Telefonnummer: (+49) 341 4213957

    Handy: (+49) 172 4668045

    E-Mail: info@fahrschule-am-waldplatz.de


    Zum Routenplaner - Klicken Sie hier -

  • Wann sind die Öffnungszeiten?

    Unser Öffnungszeiten sind wie folgt:


    Montag:     16:00 bis 18:00 Uhr

    Mittwoch:  16:00 bis 18:00 Uhr


    (Beratungen in der Fahrschule sind nur während der Bürozeiten möglich oder nach Terminabsprache!)

  • Wann findet der Theorieunterricht statt?

    Unser Theoriunterricht ist immer am:


    Montag:     18:00 bis ca. 19:30 Uhr

    Mittwoch:  18:00 bis ca. 19:30 Uhr

Infos zur Führerscheinstelle

  • Wie lautet die Adresse der Führerscheinstelle?

    Das ist die Adresse der Führerscheinstelle:


    Technisches Rathaus

    Haus A

    Prager Straße 118 -136

    04317 Leipzig 


    Klicken Sie hier um auf die Internet-Seite zu gelangen

  • Wann sind die Öffnungszeiten der Führerscheinstelle?

    Das sind die Öffnungszeiten der Führerscheinstelle:


    Montag:         09:00-12:00 Uhr

    Dienstag:       09:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr

    Mittwoch:      Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung

    Donnerstag:  09:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr

    Freitag:          09:00-12:00 Uhr 


    Wir Empfehen vorher einen Termin zu vereinbaren, um lange Wartezeiten zu vermeiden - den Links dazu finden Sie hier

  • Welche Unterlagen benötige ich auf der Führerscheinstelle?

    Für den Ersterwerb eines Führerscheins:

    • gültiges Personaldokument
    • ein Lichtbild (entsprechend gültiger Passverordnung)
    • Sehtest bzw. augenärztliches Gutachten
    • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
    • Name und Anschrift der Fahrschule (Von der Fahrschule erhalten Sie das Antragsformular für die Erteilung einer Fahrerlaubnis.)
    • Zustimmung der Erziehungsberechtigten, wenn Antragsteller unter 18 Jahren ist
    • Bearbeitungskosten bis zu 53,40 EUR (je nach Aufwand)

    Für die Erweiterung eines Führerscheins:

    • gültiges Personaldokument und Führerschein
    • ein biometrisches Lichtbild (entsprechend gültiger Passverordnung)
    • Sehtest bzw. augenärztliches Gutachten
    • ggf. ärztliches Gutachten
    • ggf. Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
    • Karteikartenabschrift der Behörde, die den Papierführerschein ausgestellt hat, wenn Sie keinen Kartenführerschein haben.
    • Name und Anschrift der Fahrschule (Von der Fahrschule erhalten Sie das Antragsformular für die Erteilung einer weiteren Fahrerlaubnis.)
    • Bearbeitungskosten bis zu 53,40 EUR (je nach Aufwand)

    Für die Erteilung  der Fahrerlaubnis zum begleiteten Fahren mit 17 (BF17):

    • gültiges Personaldokument
    • ein Lichtbild (entsprechend gültiger Passverordnung)
    • Sehtest bzw. augenärztliches Gutachten
    • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
    • Einverständniserklärung der Eltern
    • Einverständniserklärung und Kopie Führerschein (Vorder- und Rückseite) jeder Begleitperson
    • Name und Anschrift der Fahrschule (Von der Fahrschule erhalten Sie die Antragsformulare.)
    • Bearbeitungskosten bis zu 59,00 EUR (je nach Aufwand) plus 13,30 EUR je Begleitperson

    Für die Erteilung  der Fahrerlaubnis zum Mopedführerschein mit 15 Jahren:

    • gültiges Personaldokument
    • ein biometrisches Lichtbild (entsprechend gültiger Passverordnung)
    • Sehtest bzw. augenärztliches Gutachten
    • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
    • Name und Anschrift der Fahrschule (Von der Fahrschule erhalten Sie das Antragsformular für die Erteilung einer Fahrerlaubnis.)
    • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • Bearbeitungskosten bis zu 58,20 EUR (je nach Aufwand)

Wohin muss ich vor Antragstellung auf der Führerscheinstelle

  • Wo kann ich den Erste-Hilfe-Kurs machen?

    Den Erste-Hilfe-Kurs können Sie bei verschiedenen Anbietern – wie z. B. Primeros & Maus – machen.

    Hinweis: In unserer Fahrschule bekommen Sie bei beiden Anbietern Rabattcodes.


    Laut Gesetz müssen 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten abgehalten werden. Häufig finden diese alle an einem Tag statt.


    Jeder Teilnehmer bekommt am Ende des Kurses eine Bescheinigung. Diese benötigen Sie für Ihren Führerscheinantrag bei der Führerscheinbehörde im Technischen Radhaus.

  • Wo kann ich den Sehtest machen?

    Ihren Sehtest können Sie bei einem Optiker Ihrer Wahl machen. Denken Sie bitte daran, dass Sie Ihren Personalausweis/Pass dabei haben müssen, um den Sehtest machen zu können.


    Außderdem können Sie den Sehtest auch beim Erste-Hilfe absolvieren.

  • Wo kann ich Passbilder machen lassen?

    Sie können die Passbilder beim Erste-Hilfe-Kurs machen oder auch bei jedem Fotografen.

Der theoretische Unterricht

  • Wann findet der Theorieunterrricht statt?

    Unser Theoriunterricht ist immer am:


    Montag:      18:00 bis ca. 19:30 Uhr

    Mittwoch:  18:00 bis ca. 19:30 Uhr


    Der Theorieunterricht fürs Motorrad findet immer nach Vereinbarung statt.

  • Wie oft muss ich zum Theorieunterricht?

    Es gibt für jede Führerscheinklasse 12 Grundthemen sowie den klassenspezifischen Unterricht. Für die Führersheinklasse B gibt es 2 klassenspezifische Unterrichtsthemen, bei den Mottorradführerscheinen sind es 4 Stück.


    Sie müssen jede Unterrichtseinheit mindestens einmal besuchen. 


    Für den Führerschein der Klasse B heißt das also 14 Unterrichtsthemen, davon sind 2 Doppelthemen. 


    Insgesamt sind es 6 Wochen Unterricht, wenn keine Feiertage, Urlaub oder ähnliches dazwischen liegen. 

Die Theorieprüfung

  • Wann kann ich zur Theorieprüfung zugelassen werden?

    Wenn Sie im Theorieunterricht die 12 Grundthemen und 2 klassenspezifische Unterrichtseinheiten absolviert haben


    Außerdem müssen Sie  den Antrag auf der Führerscheinstelle abgegeben haben. Damit wir Ihnen Ihre Bewerbernummer zuordnen können.


    Diese Voraussetzungen sind erfüllt? Dann können wir Ihre Bescheinigung über die theoretische Ausbildung an die DEKRA weiterleiten.


    Anschließend müssen Sie mindestens 10 Tage vor der Prüfung die Prüfgebühr an die DEKRA überweisen.

  • Welche Unterlagen benötige ich für die Theorieprüfung?

    Zur Theorieprüfung müssen Sie unbedingt das Ausweisdokument mitnehmen, mit welchem Sie sich auf der Führerscheinstelle angemeldet haben.


    Also entweder Personalausweis, Reisepass oder ID-Card 

  • Wo kann ich die Theorieprüfung ablegen?

    Die Adresse der DEKRA zur Ablegung der Theorieprüfung lautet:


    DEKRA Automobil GmbH Niederlassung Leipzig

    Torgauer Straße 235

    04347  Leipzig


    Klicken Sie hier um direkt auf Google-Maps zu gelangen 


    Mehr Informationen über Anfahrt oder die Anzahl der Fragen finden Sie auf unserer Website - Theorieprüfung -

  • Wann findet die Theorieprüfung statt?

    Die Theorieprüfung findet jeden:


    Montag

Der praktische Unterricht

  • Wie viele Fahrstunden brauche ich, bis ich die Prüfung machen darf?

    Deutschlandweit liegt die Durchschnittszahl für benötigte Fahrstunden vor der praktischen Führerscheinprüfung zwischen 15 und 25 Stunden plus Sonderfahrten. Fahrschüler, die bereits Erfahrungen im Straßenverkehr haben, da sie z. B. bereits einen ausländischen Führerschein oder eine eine Fahrerlaubnis für andere Führerscheinklassen besitzen, brauchen unter Umständen weniger Fahrstunden. Bei ängstlichen Schülern kann die Zahl jedoch auch deutlich höher liegen.


    Eine Fahrstunde dauert laut Gesetz 45 Minuten. Bei uns sind jedoch Doppelstunden (90 Minuten) üblich, um den optimalen Lernerfolg zu erzielen.


    Ziel unserer Fahrschule ist es, unsere Fahrschüler mit so wenigen Fahrstunden wie möglich, aber so vielen wie nötig auf die Prüfung vorzubereiten, damit diese auch beim ersten Mal klappt und keine unnötigen Zusatzkosten entstehen. Zudem sollten Sie sich nach bestandener Prüfung ja auch alleine sicher durch den Straßenverkehr bewegen können.

  • Wie viele Pflichtstunden benötige ich beim Führerschein der Klasse B?

    Die sogenannten Sonderfahrten könnte man auch als Pflichtstunden bezeichnen. Diese Stunden schreibt der Gesetzgeber vor dem Ablegen der praktischen Prüfung nämlich verpflichtend vor.


    Für die Führerscheinklasse B wurde festgelegt, dass 12 Sonderfahrten absolviert werden müssen. Diese teilen sich wie folgt auf:


    ●    5 Überlandfahrten

    ●    4 Autobahnfahrten

    ●    3 Dämmerungs- bzw. Nachtfahrten


    Mit den Sonderfahrten können Sie jedoch erst anfangen, wenn Sie verkehrskonform und relativ sicher fähren. Daher müssen Sie in jedem Fall vorher einige Übungsstunden nehmen.

  • Wie wird festgelegt, wann ich zur praktischen Prüfung antreten kann?

    Sie entscheiden immer gemeinsam mit unserem Fahrlehrer, wann Sie für die Prüfung bereit sind.


    Falls Ihr Fahrlehrer der Ansicht ist, dass es besser wäre noch ein paar Fahrstunden mehr nehmen, können sie ruhig darauf vertrauen, dass diese auch notwendig sind. Dank ihrer Erfahrung wissen unsere Fahrlehrer meist sehr genau, ob jemand die Prüfung schon schaffen kann. Bei uns wird Sie niemand unnötigerweise extra oft oder lange fahren lassen.


    Sind Sie prüfbereit, gibt der Fahrlehrer den Prüfungswunsch an die DEKRA weiter. Danach kann es noch bis zu 2 Wochen dauern bis Sie zur Prüfung zugelassen werden. Sobald Ihre Prüfung von der DEKRA genehmigt worden ist (ca. 1 Woche vorher), wird dir der Fahrlehrer Bescheid geben und dir den Tag und die Uhrzeit nennen.

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